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Gutachten
Wir empfehlen Ihnen, ein Gutachten von einem anerkannten
Sachverständigen anfertigen zu lassen, nachdem Sie die Anzahlung beim Notar
geleistet haben. Eventuelle kleine Mängel werden durchweg finanziell
ausgeglichen oder auf Kosten des Verkäufers behoben. Sollten bei der
Begutachtung große Mängel festgestellt werden, dann gilt der Vertrag als
aufgehoben, und Sie bekommen von dem Notar sofort die Kaution zurück. Natürlich
können in einem solchen Fall auch neue Verhandlungen eingeleitet werden. Es ist
üblich, dass der Käufer den Sachverständigen seiner Wahl benennt und den Auftrag
an den Sachverständigen formuliert. Deshalb übernimmt der Käufer auch die Kosten
(Gutachterhonorar und Bootsliftkosten).
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