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Gutachten


Wir empfehlen Ihnen, ein Gutachten von einem anerkannten Sachverständigen anfertigen zu lassen, nachdem Sie die Anzahlung beim Notar geleistet haben. Eventuelle kleine Mängel werden durchweg finanziell ausgeglichen oder auf Kosten des Verkäufers behoben.
Sollten bei der Begutachtung große Mängel festgestellt werden, dann gilt der Vertrag als aufgehoben, und Sie bekommen von dem Notar sofort die Kaution zurück. Natürlich können in einem solchen Fall auch neue Verhandlungen eingeleitet werden. Es ist üblich, dass der Käufer den Sachverständigen seiner Wahl benennt und den Auftrag an den Sachverständigen formuliert. Deshalb übernimmt der Käufer auch die Kosten (Gutachterhonorar und Bootsliftkosten).